UNKOMPLIZIERT UND SCHNELL - FÜR JEDEN DAS RICHTIGE

Die MACard kann durch die vielzähligen Nutzungsmöglichkeiten nach Ihren Anforderungen eingesetzt werden.

MACARD Module

44-MACARD

Sachleistung


  • muss dem Mitarbeiter im jeweiligen Monat zufließen
  • bis 44 EUR monatlich
  • für Unternehmen frei von Pauschalsteuer
  • für Mitarbeiter frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Steuerbefreite Sachleistung: §8 Abs. 2 S. 11 EStG

21-MACARD

Markenwerbung


Fahrzeugwerbung: § 22 Nr. 3 EStG; StVO
  • für Mitarbeiter frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • für Unternehmen frei von Pauschalsteuer
  • bis 21 EUR monatlich oder bis 252 EUR jährlich
  • Werbeaufkleber, Nummernschildhalter auf privatem Fahrzeug (PKW, Motorrad, Fahrrad, etc) des Arbeitnehmers

60-MACARD

Geschenke


  • Geschenke bei besonderem persönlichen Anlass: R 19.6 LStR 2011
  • für Mitarbeiter frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • für Unternehmen frei von Pauschalsteuer
  • je persönlichen Anlass 60 EUR: Geburtstag, Namenstag, persönliches Firmenjubiläum, bestandene Prüfung, Hochzeit, Geburt Kind, etc.

@-MACARD

Internet


  • Internetpauschale: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG; R 40.2 LStR
  • für Mitarbeiter keine Lohnsteuer und frei von Sozialversicherung
  • für Unternehmen pauschalsteuerpflichtig: 25% + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
  • bis 600 EUR jährlich für Erstattung von Kosten für Internetnutzung (Monatsgebühren, Einrichtungskosten, Kosten für Hardware)

Off-MACARD

Erholungsbeihilfe


  • Erholungsbeihilfe: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG; R 40.2 Abs. 3 LStR
  • für Mitarbeiter keine Lohnsteuer und frei von Sozialversicherung
  • für Unternehmen pauschalsteuerpflichtig: 25% + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
  • 416 EUR für Familie mit 3 Kindern: 156 EUR je Mitarbeiter, 104 EUR für Ehepartner, 52 EUR je Kind
  • Erstattungsfähig bis zu 3 Monate vor oder nach Erholungsmaßnahme

+MACARD

Pauschalversteuerte Sachzuwendung


  • Pauschalierung bei Sachzuwendungen: § 37 B EStG
  • für Mitarbeiter keine Lohnsteuer, Sozialversicherungspflichtig (kann vom Unternehmen übernommen werden)
  • für Unternehmen pauschalsteuerpflichtig: 30% + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
  • bis 10.000 EUR p. a. als Höchstgrenze
  • Pauschalsteuer gilt als Betriebsausgabe
  • Anforderung: zusätzlich zum geschuldeten Lohn


100% steuerkonform

Laut Urteilen des Bundesfinanzhofs können Sachleistungen in Gutscheinform gewährt werden!

100% anerkannt vom Finanzamt

Barabhebung und Überweisung sind bei allen MACARD Karten deaktiviert und deshalb offiziell als Sachbezug anerkannt.

100% weniger Aufwand

Durch eine automatisierte Abwicklung der monatlichen Aufladung, entsteht nach der Einrichtung kein Folgeaufwand.



Ihr Weg zur MACard

Die MACard ist einfach in der Anwendung und Handhabung.

Genau so halten wir es auch bei der Bestellung.

 

 Unkomplizierte Bestellung - schnelle Lieferung zu Ihnen! 

 

 

Sie haben Fragen zu den einzelnen Modulen, zur Anwendung in der Praxis, zu unserem Partner? 

Kontaktieren Sie uns, wir informieren und beraten Sie gerne! 


 

Wir gestalten das Design Ihrer MACard nach Ihren Vorstellungen.

Sie müssen lediglich die Ihnen zugesandten Kontoverbindungen in Ihr Lohnprogramm einpflegen. 

Alle weiteren administrativen Aufgaben übernehmen wir für Sie!


 

Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie Ihre individuellen Karten und PIN's sowie alle weiteren Informationen, um eine reibungslose Einführung zu gewährleisten. 

 

Als Ihr persönlicher Ansprechpartner begleiten wir Sie auch weiterhin bei allen Fragen rund um die MACard!  

 

 



Die MACARD wird von Linsenmayer Personal Beratung & Vermittlung GmbH als Partner der PayCenter GmbH vertrieben. Die MACARD Mastercard® prepaid-Karte wird von PayCenter GmbH in Anwendung einer Lizenz von Mastercard® International Incorporated herausgegeben. Mastercard® ist eine eingetragene Handelsmarke der Mastercard® International Incorporated.  

 

Linsenmayer Personal Beratung & Vermittlung GmbH | Münzgasse 18 | 97980 Bad Mergentheim

E-Mail: kontakt@ma-card.de